{"id":87,"date":"2020-10-05T19:40:07","date_gmt":"2020-10-05T17:40:07","guid":{"rendered":"http:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/?page_id=87"},"modified":"2020-10-05T19:45:52","modified_gmt":"2020-10-05T17:45:52","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/?page_id=87","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"87\" class=\"elementor elementor-87\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-bc09973 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"bc09973\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-9cc4db3\" data-id=\"9cc4db3\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4a54b2c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4a54b2c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Oswald Fahrzeugtechnik GmbH<\/p><p>Geltungsbereich:<\/p><p>(1) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erbringt die Oswald Fahrzeugtechnik<br \/>GmbH ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf Basis dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Vertragsgegenstand von der Oswald Fahrzeugtechnik<br \/>GmbH selbst oder von einem Unterauftragnehmer hergestellt oder bearbeitet wird. Die<br \/>allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten jeweils in ihrer neuesten Fassung, auch f\u00fcr<br \/>Folgesch\u00e4fte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdr\u00fccklich vereinbart werden<br \/>muss.<\/p><p>(2) Mit dem Vertragsschluss erkennt der Vertragspartner die Allgemeinen<br \/>Gesch\u00e4ftsbedingungen der Oswald Fahrzeugtechnik GmbH an.<\/p><p>(3) Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen<br \/>Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p>(4) S\u00e4mtliche rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag seitens des<br \/>Vertragspartners bed\u00fcrfen der Schrift- oder Textform.<\/p><p>(5) Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden nur<br \/>insoweit Anwendung, wie die Oswald Fahrzeugtechnik GmbH sie ausdr\u00fccklich schriftlich<br \/>anerkannt hat.<\/p><p>Teil I: Reparaturbedingungen<\/p><p>\u00a7 1 Auftragserteilung<\/p><p>(1) Die durch den Werkunternehmer (Auftragnehmer) zu erbringenden Leistungen sind in<br \/>einem Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben zu bezeichnen und der<br \/>voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin ist anzugeben. Der Besteller<br \/>(Auftraggeber) erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins. Die dort genannte<br \/>Bearbeitungszeit beginnt nicht vor Abkl\u00e4rung s\u00e4mtlicher technischer Fragen sowie der<br \/>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtungen.<\/p><p>(2) Die Auftragserteilung beinhaltet die Erm\u00e4chtigung zur Erteilung von Unterauftr\u00e4gen.<\/p><p>(3) Durch die Auftragserteilung wird der Werkunternehmer zur Durchf\u00fchrung von<br \/>\u00dcberf\u00fchrungs- und Probefahrten erm\u00e4chtigt.<\/p><p>(4) Die \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem Vertrag auf Dritte<br \/>bedarf der schriftlichen Zustimmung.<\/p><p>\u00a7 2 Preisangaben<\/p><p>(1) Der Werkunternehmer vermerkt auf Verlangen des Bestellers im Auftragsschein auch die<br \/>Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen. Diese<br \/>Preisangabe kann auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei<br \/>Werkunternehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<br \/><br \/>(2) Sofern der Besteller eine verbindliche Preisangabe w\u00fcnscht, bedarf es eines schriftlichen<br \/>Kostenvoranschlages. In diesem Kostenvoranschlag sind die Ersatzteile und Arbeiten<br \/>jeweils mit Preis versehen einzeln aufzulisten. Der Werkunternehmer ist an diesen<br \/>Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden.<br \/><br \/>(3) Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen des Werkunternehmers<br \/>sind vom Besteller zu verg\u00fcten, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des<br \/>Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr den<br \/>Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet<br \/><br \/>(4) Die Preisangaben des Werkunternehmers verstehen sich jeweils zuz\u00fcglich der geltenden<br \/>Umsatzsteuer.<br \/><br \/>\u00a7 3 Fertigstellung<br \/><br \/>(1) Der Werkunternehmer ist verpflichtet einen schriftlich als verbindlich vereinbarten<br \/>Fertigstellungstermin einzuhalten. Sofern sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem<br \/>urspr\u00fcnglichen Auftrag \u00e4ndert oder erweitert und dadurch eine Verz\u00f6gerung eintritt,<br \/>unterrichtet der Werkunternehmer den Besteller und nennt unter Angabe der Gr\u00fcnde einen<br \/>neuen Fertigstellungstermin.<br \/><br \/>(2) Sollte der Werkunternehmer im Rahmen von Auftr\u00e4gen, die die Instandhaltung eines<br \/>Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich als verbindlich vereinbarten<br \/>Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht einhalten, so hat er nach seiner<br \/>Wahl dem Besteller bis zur Fertigstellung des Auftrages ein m\u00f6glichst gleichwertiges<br \/>Ersatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80{6293b03a60451c5c330e95ae1ca0f492508de2a259e3ba1641d9ae9100b9b640} der Kosten einer tats\u00e4chlichen<br \/>Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Bei<br \/>gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Werkunternehmer statt der<br \/>Zurverf\u00fcgungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten<br \/>den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<br \/>Weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen. Der Werkunternehmer ist auch<br \/>f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzugs durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung<br \/>verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten<br \/>w\u00e4re. Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob<br \/>fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Werkunternehmers, seines<br \/>gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von<br \/>Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<br \/><br \/>(3) Sollte der Werkunternehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder<br \/>Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten k\u00f6nnen, besteht aufgrund<br \/>hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Schadensersatzverpflichtung. Es besteht<br \/>insbesondere keine Verpflichtung zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung<br \/>von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der<br \/>Werkunternehmer ist jedoch verpflichtet, den Besteller \u00fcber die Verz\u00f6gerung zu<br \/>unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<br \/><br \/>\u00a7 4 Abnahme<br \/><br \/>(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme des Vertragsgegenstandes durch<br \/>den Besteller im Betrieb des Werkunternehmers.<br \/><br \/>(2) Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von l\u00e4ngstens einer Woche<br \/>ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung<br \/>abzuholen. Im Falle der Nichtannahme kann der Werkunternehmer von seinen gesetzlichen<br \/>Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages<br \/>ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.<br \/><br \/>(3) Im Falle des Annahmeverzuges des Bestellers kann der Werkunternehmer die orts\u00fcbliche<br \/>Aufbewahrungsgeb\u00fchrt berechnen. Der Vertragsgegenstand kann nach Ermessen des<br \/>Bestellers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung<br \/>tr\u00e4gt der Besteller.<br \/><br \/>\u00a7 5 Zahlung<br \/><br \/>(1) Der jeweilige Rechnungsbetrag sowie die Forderungen bez\u00fcglich Nebenleistungen sind bei<br \/>Abnahme des Vertragsgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung<br \/>zur Zahlung in bar f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch mit Ablauf einer Woche nach Meldung der<br \/>Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung.<br \/><br \/>(2) Der Werkunternehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene<br \/>Vorauszahlung zu verlangen<br \/><br \/>\u00a7 6 Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht<br \/><br \/>(1) Gegen Anspr\u00fcche des Werkunternehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn<br \/>seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen<br \/>sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag.<br \/><br \/>(2) Ein Leistungsverweigerungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf<br \/>Anspr\u00fcche aus demselben Vertragsverha\u0308ltnis beruht.<br \/><br \/>\u00a7 7 Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<br \/><br \/>(1) S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren nach Ablauf eines<br \/>Jahres ab Abnahme des Vertragsgegenstandes. Nimmt der Besteller den<br \/>Vertragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Anspr\u00fcche wegen<br \/>Sachm\u00e4ngeln nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme ausdr\u00fccklich vorbehalten hat.<br \/><br \/>(2) Ist Gegenstand des Vertrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender<br \/>beweglicher Sachen und ist der Besteller eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts,<br \/>ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des<br \/>Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit<br \/>handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln nach Ablauf eines Jahres<br \/>ab Ablieferung. F\u00fcr Verbraucher gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<br \/><br \/>(3) Der Werkunternehmer haftet f\u00fcr einen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schaden,<br \/>f\u00fcr der er nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen hat, beschr\u00e4nkt. Die Haftung<br \/>besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag<br \/>dem Werkunternehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren<br \/>Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und<br \/>auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung<br \/>ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen<br \/>und Betriebsangeh\u00f6rigen des Werkunternehmers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit<br \/>verursachte Sch\u00e4den.<br \/><br \/>(4) Die unter (1), (2) genannten Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen sowie die unter (3) genannten<br \/>Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob<br \/>fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Werkunternehmers, seines<br \/>gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von<br \/>Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<br \/><br \/>(5) Eine etwaige Haftung des Werkunternehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels,<br \/>aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem<br \/>Produkthaftungsgesetz bleibt unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Werkunternehmers<br \/>unber\u00fchrt.<br \/><br \/>(6) Im Falle einer M\u00e4ngelbeseitigung gelten die folgenden Bestimmungen:<br \/><br \/>(a) Der Besteller hat Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln beim Auftragnehmer geltend zu machen.<br \/>Der Werkunternehmer h\u00e4ndigt dem Besteller im Falle einer m\u00fcndlichen Anzeige eine<br \/>schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige aus.<br \/><br \/>(b) Sollte der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig werden, kann sich<br \/>der Besteller mit vorheriger Zustimmung des Werkunternehmers an einen anderen Kfz-<br \/>Meisterbetrieb wenden. Dann hat der Besteller in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen,<br \/>dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer Mangelbeseitigung des Werkunternehmers handelt<br \/>und dass diesem die ausgebauten Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung<br \/>zu halten sind. Der Werkunternehmer ist zur Erstattung der dem Besteller nachweislich<br \/>entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.<br \/><br \/>(c) Im Falle der Nachbesserung kann der Besteller f\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten<br \/>Teile bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Vertragsgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche<br \/>aufgrund des Vertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des<br \/>Werkunternehmers.<br \/><br \/>\u00a7 8 Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<br \/><br \/>(1) Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich<br \/>in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<br \/><br \/>(2) Sonstige, nicht in \u00a7 8 (Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel) geregelte, Anspr\u00fcche des Bestellers,<br \/>verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/><br \/>(3) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Werkunternehmer gelten die Regelungen in \u00a7 8<br \/>(3), (5) entsprechend.<br \/><br \/>\u00a7 9 Erweitertes Pfandrecht<br \/><br \/>(1) Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches<br \/>Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu.<br \/><br \/>(2) Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcheren Leistungen geltend<br \/>gemacht werden, soweit diese mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr<br \/>sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der<br \/>Vertragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<br \/><br \/>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt<br \/><br \/>(1) Soweit eingebaute Teile nicht wesentliche Bestandteile des Vertragsgegenstandes<br \/>geworden sind, beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen<br \/>unanfechtbaren Bezahlung vor.<br \/><br \/>Teil II: Bedingungen f\u00fcr den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile<br \/><br \/>\u00a7 1 Zahlung<br \/><br \/>(1) Bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung<br \/>sind der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/><br \/>(2) Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn seine<br \/>Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen sind<br \/>Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag<br \/><br \/>(3) Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der K\u00e4ufer nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen<br \/>aus demselben Vertragsverha\u0308ltnis beruht.<br \/><br \/>(4) Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistung nicht oder nicht<br \/>vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Dar\u00fcber hinaus kann er bei<br \/>schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen,<br \/>wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat oder die<br \/>Fristsetzung gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Regelungen entbehrlich war.<br \/><br \/>\u00a7 2 Lieferung und Lieferverzug<br \/><br \/>(1) Verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine und -fristen sind schriftlich<br \/>anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.<br \/><br \/>(2) Der K\u00e4ufer kann zehn Tage nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder<br \/>einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern zu liefern. Der Verzug des<br \/>Verk\u00e4ufers tritt mit dem Zugang der Aufforderung ein.<br \/>Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei<br \/>leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf 5 {6293b03a60451c5c330e95ae1ca0f492508de2a259e3ba1641d9ae9100b9b640} des vereinbarten Kaufpreises.<br \/><br \/>(3) Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz statt der<br \/>Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist nach Absatz<br \/>2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der<br \/>Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 25 {6293b03a60451c5c330e95ae1ca0f492508de2a259e3ba1641d9ae9100b9b640} des vereinbarten Kaufpreises. Ist<br \/>der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches<br \/>Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung<br \/>seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind<br \/>Schadensersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br \/>Wird dem Verk\u00e4ufer w\u00e4hrend seines Verzuges die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so<br \/>haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet<br \/>nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<br \/><br \/>(4) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritte, kommt<br \/>der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Termins oder der Frist in Verzug. Die Rechte<br \/>des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3.<br \/><br \/>(5) Die in \u00a7 2 \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c bestimmten Haftungsbegrenzungen und<br \/>Haftungsausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder<br \/>vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder<br \/>seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder<br \/>Gesundheit.<br \/><br \/>(6) H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende<br \/>Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran<br \/>hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten<br \/>Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Abs\u00e4tzen 1 bis 4 genannten Termine und Fristen um die<br \/>Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende<br \/>St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom<br \/>Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<br \/><br \/>\u00a7 3 Abnahme<br \/><br \/>(1) Der Kaufgegenstand ist vom K\u00e4ufer innerhalb von acht Tagen ab Zugang der<br \/>Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von<br \/>seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<br \/><br \/>(2) Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so betr\u00e4gt<br \/>dieser 10 {6293b03a60451c5c330e95ae1ca0f492508de2a259e3ba1641d9ae9100b9b640} des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn<br \/>der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein<br \/>geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<br \/><br \/>\u00a7 4 Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<br \/><br \/>(1) Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers verj\u00e4hren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren ab<br \/>dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers bei<br \/>gebrauchten Teilen verj\u00e4hren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe des<br \/>Kaufgegenstandes.<br \/><br \/>(2) Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches<br \/>Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung<br \/>seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren die<br \/>Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt<br \/>der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes w\u00e4hrend bei gebrauchten Fahrzeugteilen die<br \/>Sachm\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen ist.<br \/><br \/>(3) Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzung sowie der Ausschluss der Sachm\u00e4ngelhaftung in Abs\u00e4tzen 1<br \/>und 2 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen<br \/>Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines<br \/>Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<br \/><br \/>(4) Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr einen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Schaden, f\u00fcr der<br \/>er nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen hat, beschr\u00e4nkt. Die Haftung<br \/>besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag<br \/>dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung<br \/>die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf<br \/>deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf<br \/>den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist<br \/>die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und<br \/>Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte<br \/>Sch\u00e4den. F\u00fcr die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten<br \/>Haftungsausschluss gilt Absatz 3 entsprechend.<br \/><br \/>(5) Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des<br \/>Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie<br \/>oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<br \/>(6) Im Falle einer M\u00e4ngelbeseitigung gilt folgendes:<br \/>(a) Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei<br \/>m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber<br \/>den Eingang der Anzeige auszuh\u00e4ndigen.<br \/><br \/>(b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<br \/><br \/>\u00a7 5 Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<br \/><br \/>(1) Sonstige Anspr\u00fcche des Ka\u0308ufers, die nicht in \u00a7 4 \u201eHaftung f\u00fcr Sachma\u0308ngel\u201c geregelt sind,<br \/>verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/><br \/>(2) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in \u00a7 2 \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend<br \/>geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die<br \/>Regelungen in \u00a7 4 \u201eHaftung f\u00fcr Sachma\u0308ngel\u201c, Absa\u0308tze 4 und 5 entsprechend.<br \/><br \/>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<br \/><br \/>(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Begleichung der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des<br \/>Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers.<br \/>Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches<br \/>Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung<br \/>seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der<br \/>Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus<br \/>der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf<br \/>zustehenden Forderungen.<br \/><br \/>(2) Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt<br \/>verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang<br \/>stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den<br \/>laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.<br \/><br \/>(3) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu<br \/>verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder<br \/>Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem<br \/>sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderung tritt der<br \/>Ka\u0308ufer bereits jetzt sicherungshalber in H\u00f6he des Rechnungsbetrages gema\u0308\u00df \u00a7 1 \u201eZahlung\u201c<br \/>Absatz 1 an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an den<br \/>Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderung f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.<br \/>Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen<br \/>Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p><p><br \/>Teil III: Gerichtsstand, au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung und salvatorische Klausel<br \/><br \/>\u00a7 1 Gerichtsstand<br \/><br \/>(1) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche<br \/>aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und<br \/>Scheckforderungen ist der Sitz der Oswald Fahrzeugtechnik GmbH.<br \/><br \/>(2) Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im<br \/>Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gew\u00f6hnlichen<br \/>Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort<br \/>zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br \/><br \/>\u00a7 2 Kfz-Schiedsstellen<br \/><br \/>(1) Die Oswald Fahrzeugtechnik GmbH ist Mitglied der \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Innung des<br \/>Kraftfahrzeughandwerks.<br \/><br \/>(2) Der Vertragspartner kann bei Streitigkeiten aus dem Vertrag die f\u00fcr die Oswald<br \/>Fahrzeugtechnik GmbH zust\u00e4ndige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Das gleiche gilt f\u00fcr die<br \/>Oswald Fahrzeugtechnik GmbH mit Einverst\u00e4ndnis des Vertragspartners. Die Anrufung<br \/>muss unverz\u00fcglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes<br \/>(Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.<br \/><br \/>(3) Von Absatz 2 ausgenommen sind Vertr\u00e4ge hinsichtlich Nutzfahrzeuge mit einem<br \/>Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.<br \/><br \/>(4) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<br \/>Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verj\u00e4hrung f\u00fcr die Dauer des Verfahrens<br \/>gehemmt. Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch\u00e4fts- und<br \/>Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgeh\u00e4ndigt<br \/>wird.<br \/><br \/>(5) Die Anrufung ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg bestritten ist. Wird der<br \/>Rechtsweg w\u00e4hrend eines Schiedsstellenverfahrens bestritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle<br \/>ihre T\u00e4tigkeit ein.<br \/><br \/>(6) F\u00fcr die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.<br \/><br \/>\u00a7 3 Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<br \/><br \/>(1) Die Oswald Fahrzeugtechnik GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor<br \/>einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch<br \/>nicht verpflichtet.<br \/><br \/>\u00a7 4 Salvatorische Klausel<br \/><br \/>(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ung\u00fcltig sein, wird davon die<br \/>Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer<br \/>Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame<br \/>Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen<br \/>der Vertragsparteien am n\u00e4chsten kommt und die den \u00fcbrigen vertraglichen<br \/>Vereinbarungen nicht zuwiderl\u00e4uft.<br \/><br \/>(2) Sollte sich in dem Vertrag eine L\u00fccke herausstellen, verpflichten sich die Parteien zum<br \/>Zwecke der Schlie\u00dfung der L\u00fccke auf die Etablierung angemessener Regelungen<br \/>hinzuwirken, die dem am n\u00e4chsten kommen, was die Vertragschlie\u00dfenden nach dem Sinn<br \/>und Zweck des Vertrages bestimmt h\u00e4tten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden w\u00e4re.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oswald Fahrzeugtechnik GmbH Geltungsbereich: (1) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-87","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/87","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=87"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/87\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90,"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/87\/revisions\/90"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/oswald-fahrzeugtechnik.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=87"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}